Niederlassungserlaubnis

Voraussetzungen

  • Sie besitzen seit drei Jahren einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG.
  • Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen.
  • Mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Vorsorgeleistungen.
  • Sie haben eine Beschäftigung, die Sie mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausüben dürfen.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel B1-Niveau).
  • Keine schwerwiegenden Straftaten oder sicherheitsrelevante Ausschlussgründe.
  • Genügend Wohnraum, auch für Familienangehörige

Für bestimmte Gruppen wie hochqualifizierte Fachkräfte, Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU, Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen oder einer Berufsausbildung in Deutschland sowie Selbstständige und anerkannte Flüchtlinge gelten erleichterte Bedingungen.