Welche Unterlagen benötigen Sie für das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren hilft Ihnen, deutlich schneller gewünschte Mitarbeitende aus dem nichteuropäischen Ausland im Unternehmen einsetzen zu können. Dabei ist es wichtig, dass entsprechende Unterlagen vollständig eingereicht werden, damit die Behörde sich an die kurzen Bearbeitungszeiten halten können.
In der Regel müssen die eingereichten Dokumente in der deutschen Sprache oder in einer beglaubigten Übersetzung vorliegen.
Vollständig ausgefüllte Kontaktdaten der Fachkraft sowie des arbeitgebenden Unternehmens und der dortigen verantwortlichen Kontaktperson.
Da Arbeitgebende in der Regel den Antrag im Namen der internationalen Fachkraft stellen, muss eine Vollmacht der Fachkraft im Original (oder in einer beglaubigten Kopie) vorliegen, die bestätigt, dass die Arbeitgebenden im Namen der Fachkraft handeln.
Die farbige Kopie des Reisepasses, Personalausweises oder eines gleichwertigen Ersatzdokuments der Fachkraft muss in beglaubigter Form dem Antrag beigefügt werden. Wichtig dabei ist, dass das Dokument eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten hat.
Ein bereits vom Arbeitgebenden unterschriebener Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit der entsprechenden Beschreibung der zu besetzenden Arbeitsstelle. Für die Behörde ist das die benötigte Sicherheit, dass die Fachkraft nach der Anerkennung die entsprechende Arbeitsstelle auch besetzt.
Ein tabellarischer Lebenslauf der Fachkraft im original und in deutscher Sprache. Der Lebenslauf sollte Angaben zu schulischer und beruflicher Ausbildung sowie Berufserfahrungen enthalten.
Die Nachweise können Abschlusszeugnisse, Anerkennungsbescheide, Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben oder Befähigungsnachweise wie z. B. Weiterbildungsbescheinigungen sein. Die Dokumente müssen beglaubigt übersetzt eingereicht werden.
Je nach Beruf und Branche kann ein bestimmtes Sprachniveau vorausgesetzt werden. Informationen darüber, welches Sprachniveau erforderlich ist, erhalten Sie beispielsweise beim IQ-Netzwerk oder bei den zuständigen Industrie- und Handwerkskammern.
Die Fachkraft muss eine Erklärung unterschreiben, dass bisher kein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.
Mit einer online beantragbaren Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit belegen Sie, dass für die geplante Stelle eine Fachkraft aus einem Drittland zugelassen ist.
Für die Bearbeitung des Verfahrens werden von der bearbeitenden Behörde 411,- € je Fachkraft in Rechnung gestellt.