Wenn Sie eine Person aus einem sogenannten Drittstaat beschäftigen möchten, hilft Ihnen die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen, unter welchen Bedingungen Ihre zukünftige Mitarbeiterin oder Ihr zukünftiger Mitarbeiter in Deutschland arbeiten kann. Welche Visa oder Aufenthaltstitel sind erforderlich? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und mit welchen Zeitschienen müssen Sie planen?
Sind alle Voraussetzungen geprüft und erfüllt, kann die Agentur für Arbeit eine Vorabzustimmung zur Beschäftigung ausstellen. Damit kann Ihre künftige Fachkraft direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Dank der Vorabzustimmung verläuft das Visumverfahren meist deutlich schneller, da einige Verfahrensschritte entfallen. Bei einer kurzfristigen, kontingentierten Beschäftigung genügt in einigen Fällen sogar eine Arbeitserlaubnis, ohne dass ein spezielles Visum erforderlich ist.