Aufenthaltstitel für die Ausbildung

Voraussetzungen
 

  • Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (B1 für qualifizierte Berufsausbildungen).
  • Lebensunterhaltssicherung für die gesamte Ausbildungsdauer.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
  • Erlaubnis zur Nebentätigkeit: Bis zu 20 Stunden pro Woche bei qualifizierter Berufsausbildung möglich.
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis, die sich nach der Ausbildungsdauer richtet.


Nach Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für bis zu 18 Monate erteilt werden.