Aufenthaltstitel für den Familiennachzug

Voraussetzungen

  • Nachweis einer familiären Beziehung (z. B. Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Eltern-Kind-Verhältnis).
  • Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen.
  • Ausreichender Wohnraum für die nachziehende Person.
  • Sprachkenntnisse: Für Aufenthaltstitel nach dem FEG ab dem 01. März sind in der Regel keine Deutschkenntnisse erforderlich.
  • Bestehender Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Bezugsperson.

Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels der Bezugsperson.