Was ist ein “beschleunigtes Fachkräfteverfahren”?

Wichtige Schritte des Verfahrens
 

  1. Bevollmächtigung des Unternehmens – Die Fachkraft erteilt dem Unternehmen eine Vollmacht. Das Unternehmen beantragt das Verfahren im Namen der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde.
  2. Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde – Die Ausländerbehörde informiert über das weitere Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen.
  3. Vereinbarung zwischen Unternehmen und Ausländerbehörde – Es wird eine offizielle Vereinbarung geschlossen, die die Pflichten und Fristen aller Beteiligten regelt.
  4. Anerkennung der Berufsqualifikation – Die ausländische Berufsqualifikation wird geprüft und mit einem deutschen Referenzberuf verglichen.
  5. Visumverfahren – Nach erfolgreichem Abschluss der Vorprüfung kann die Fachkraft bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.


Voraussetzungen
 

  1. Die Fachkraft muss einen anerkannten und gültigen Pass besitzen.
  2. Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen.
  3. Das Verfahren kann auch für Personen in IT-Berufen oder für Forschende genutzt werden.
  4. Das Verfahren ist kostenpflichtig und die Bearbeitungsgebühr beträgt 411 EUR. Es garantiert jedoch nicht automatisch die Erteilung eines Visums.