Personen aus Nicht-EU-Staaten benötigen für eine Erwerbstätigkeit in Brandenburg eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann für verschiedene Beschäftigungsarten erteilt werden, darunter qualifizierte Fachkräfte, Selbstständige und Forschende.
Voraussetzungen
Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot in Brandenburg.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls erforderlich.
Ggf. Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse, je nach Berufsfeld.
Lebensunterhaltssicherung ohne Sozialleistungen.
Befristete Aufenthaltserlaubnis, abhängig vom Arbeitsvertrag.
Für hochqualifizierte Fachkräfte gibt es die Möglichkeit einer Blauen Karte EU, die besondere Vorteile bietet.