Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien

Voraussetzungen

  • EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder einen vergleichbaren Identitätsnachweis. Dasselbe gilt für Staatsangehörige Liechtensteins, Islands, Norwegens oder der Schweiz.
  • Familienangehörige aus Drittstaaten müssen eine Aufenthaltskarte beantragen.
  • Nachweis über familiäre Beziehung (z. B. Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Eltern-Kind-Verhältnis).
  • Gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum.
  • Krankenversicherungsschutz für alle Familienmitglieder.
  • Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt und kann verlängert werden.